COVID‑19‑Begleitmaßnahmen für Verwaltung, Justiz und weitere Rechtsbereiche
abgestimmt am
03.04.2020
Zusammenfassung
Der Entwurf fügt zu über 30 Bundesgesetzen COVID‑19‑Begleitregelungen ein, die Fristen hemmen, Fristverlängerungen ermöglichen und Beschlussfassungen im Umlaufweg zulassen. Ziel ist es, Verwaltungs‑ und Justizverfahren trotz Kontaktbeschränkungen funktionsfähig zu halten.
2/3 MehrheitXXVII03.04.2020
Gesetz
Presse
Bildung
Verkehr
Gesundheit
Verfassung
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
ausländischer Staatsangehöriger
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Einführung von Fristhemmungen und Fristverlängerungen für Verwaltungs‑, Gerichts‑ und Verfassungsgerichtsbarkeiten im Zeitraum vom 22. März 2020 bis zum 30. April 2020.
Ermöglichung von Beschlussfassungen im Umlaufweg für Gremien wie das Parteien‑Gesetz, das KommAustria‑Gesetz und das ORF‑Gesetz bis zum 31. Dezember 2020.
Temporäre Hemmung von Fristen für Gleichbehandlungs‑ und Antidiskriminierungsmaßnahmen bis zum 30. April 2020.
Verlängerung von Fristen für Dokumente und Nachweise im Kraftfahr‑ und Führerscheingesetz bis zum 31. Mai 2020, mit möglicher Verlängerung bis Ende Dezember 2020 per Verordnung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.