COVID‑19‑Gesetz: Sofortmaßnahmen für Wohnen, Demokratie & Staatsbürgerschaft
abgestimmt am 03.04.2020

Zusammenfassung

Der Antrag ergänzt das COVID‑19‑Gesetz um eine Bundeswohnbeihilfe, ändert das Volksbegehrengesetz, setzt die Staatsbürgerschaftsvergabe aus und sieht eine einmalige Zuwendung von 15 Mio € an die RTR‑GmbH vor – alles befristet bis 31. Dezember 2020.
einfache Mehrheit XXVII 03.04.2020
Abänderung
Presse
Bildung
Verkehr
Gesundheit
Verfassung
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
ausländischer Staatsangehöriger
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Einführung einer Bundeswohnbeihilfe für Mieter*innen und Personen, die durch die Pandemie wirtschaftlich stark belastet sind.
  • Anpassung des Volksbegehrengesetzes: Fristen für die Einreichung von Volksbegehren können bei pandemiebedingten Einschränkungen verkürzt werden; ein Mindestzeitraum von acht Wochen zwischen Bekanntmachung und Beginn des Eintragungszeitraums bleibt bestehen.
  • Aussetzung der Staatsbürgerschaftsvergabe, solange pandemiebedingte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gelten.
  • Einmalige Zuwendung von 15 Millionen Euro an die RTR‑GmbH im Jahr 2020, jeweils zur Hälfte bis zum 30. Juni und 30. September zu überweisen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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