Erweiterung des Hebammenbeistands und Impfungsanspruchs bei Fehlgeburten
abgestimmt am
12.06.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert den Hebammenbeistand bei Fehlgeburten nach 18. Schwangerschaftswoche und schließt öffentliche Impfstellen in den Impfungsanspruch ein. Gleichzeitig werden Fristen in den betroffenen Gesetzen angepasst und neue Schlussbestimmungen mit konkreten Inkrafttretensdaten eingeführt.
einfache MehrheitXXVII12.06.2024
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Ein neuer Anspruch auf Hebammenbeistand wird für Fehlgeburten nach Vollendung der 18. Schwangerschaftswoche eingeführt – gilt in allen vier Sozialversicherungsgesetzen.
Der Anspruch auf Impfungen wird auf Leistungen öffentlicher Impfstellen ausgeweitet – gilt ab dem 1. Juli 2024 und endet am 31. März 2025.
Fristen werden von „31. August 2024“ auf „31. März 2025“ verschoben; ein neuer Übergangszeitraum bis spätestens 31. März 2026 wird eingeführt.
Schlussbestimmungen legen das Inkrafttreten der neuen Regelungen fest: 1. September 2024 (Hebammenbeistand) bzw. 1. Juli 2024 (Impfungen) mit befristeten Gültigkeit bis 31. März 2025.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.