Verlängerung der Honorarzahlung für COVID‑19‑Impfungen und Einbeziehung öffentlicher Impfstätten
abgestimmt am
12.06.2024
Zusammenfassung
Der Antrag verlängert die Honorarzahlung von 15 € für COVID‑19‑Impfungen bis 31. März 2025 und erweitert sie auf Impfungen in öffentlichen Impfstätten, mit weiteren Fristverlängerungen bis Ende 2025 bzw. März 2026.
einfache MehrheitXXVII12.06.2024
Abänderung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Das Honorar von 15 € wird auch für Impfungen gezahlt, die in öffentlichen Impfstätten von Bundesländern oder Gemeinden durchgeführt werden.
Der Erstattungszeitraum für das Honorar wird von 31. August 2024 auf 31. März 2025 verlängert und anschließend bis 31. Dezember 2025 bzw. 31. März 2026 ausgedehnt.
Analog zu Art I wird die gleiche Erweiterung für das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz vorgenommen.
Die neuen Regelungen treten mit der Kundmachung in Kraft; einzelne Bestimmungen gelten bereits ab dem 1. Juli 2024 bzw. 1. September 2024.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.