Förderung von Gewaltambulanzen zur Gewaltprävention und Beweissicherung
abgestimmt am
12.06.2024
Zusammenfassung
Das GewaltAFG fördert spezialisierte Gewaltambulanzen, die Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt kostenlos untersuchen, Spuren sichern und Betroffene über medizinische sowie psychosoziale Hilfsangebote informieren. Der Bund unterstützt Betreiber, die ein festgelegtes Leistungsspektrum erbringen, und regelt die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten nach DSGVO.
einfache MehrheitXXVII12.06.2024
Gesetz
Frau
Opferhilfe
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Gewaltambulanzen untersuchen Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt gerichtsmedizinisch und dokumentieren Verletzungen sowie Spuren an Körper und Gegenständen.
Sie sichern, bewahren und bereiten gesicherte Spuren so auf, dass sie in Gerichtsverfahren als Beweismittel genutzt werden können.
Betroffene erhalten Informationen zu medizinischen, psychologischen und rechtlichen Beratungs‑ und Unterstützungsangeboten.
Die Einrichtungen dienen als Ansprechstelle für Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal sowie zur Unterstützung von Kinder‑ und Opferschutzgruppen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.