Versorgungssicherheitskonzepte für Gasversorger & Verlängerung der Diversifizierungs‑ und Lenkungsmaßnahmen
abgestimmt am
12.06.2024
Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine neue Pflicht für große Gasversorger ein, jährlich ein Versorgungssicherheitskonzept zu erstellen und an die Regulierungsbehörde zu übermitteln. Zusätzlich wird das Gasdiversifizierungsgesetz bis 2027 verlängert und das Energielenkungsgesetz leicht angepasst.
2/3 MehrheitXXVII12.06.2024
Gesetz
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
Versorger mit mehr als 20 000 Zählpunkten oder einer Jahresabgabe von über 300 GWh müssen ein jährliches Versorgungssicherheitskonzept erstellen und bis zum 1. Oktober an die Regulierungsbehörde übermitteln.
Das Konzept muss Maßnahmen zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit, zur Reduktion von Gas aus sanktionierten Staaten und zur Herkunftsnachverfolgung enthalten.
Die Pflicht zur Erstellung des Konzepts entfällt, wenn die größte Bezugsquelle nicht‑russische Herkunft hat, keine unbekannte Herkunft aufweist oder weniger als 25 % der Gesamtliefermenge ausmacht.
Versorger, die ihrer Verpflichtung nach §§ 121, 121a oder 125 nicht nachkommen, können mit einer Geldstrafe bis zu 75 000 Euro bestraft werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.