Einführung eines jährlichen Versorgungssicherheitskonzepts für große Gasversorger
abgestimmt am
12.06.2024
Zusammenfassung
Der Antrag führt ein neues Versorgungssicherheitskonzept ein, das große Gasversorger jährlich bis zum 1. Oktober an die Regulierungsbehörde melden müssen, um Ausfälle der größten Bezugsquelle und Abhängigkeit von sanktionierten Staaten zu reduzieren.
einfache MehrheitXXVII12.06.2024
Abänderung
Energie
Verfassung
Schwerpunkte
Versorger mit mehr als 20 000 Zählpunkten oder über 300 GWh Jahresabgabe müssen ein jährliches Versorgungssicherheitskonzept erstellen und bis zum 1. Oktober an die Regulierungsbehörde senden.
Das Konzept muss Maßnahmen zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit, Strategien zur Reduktion von Gas aus sanktionierten Staaten und eine Herkunfts‑ und Transparenzdarstellung enthalten.
Die Pflicht entfällt, wenn die größte Bezugsquelle weniger als 25 % der Jahresliefermenge ausmacht oder das Gas nicht aus sanktionierten Staaten stammt.
Nicht genutzte Mittel aus Vorjahren können für die Diversifizierung des Gasbezugs und die Umrüstung von Anlagen in den Jahren 2026 und 2027 nachgefordert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.