Bundesgesetz über gehobene medizinisch‑therapeutisch‑diagnostische Gesundheitsberufe (MTDG) und Änderungen von Rezept‑, Apotheken‑ und Assistenzberufen
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz 2024 schafft sieben neue gehobene Gesundheitsberufe, regelt deren Qualifikations‑ und Berufspflichten, führt eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung ein und ändert das Rezept‑, Apotheken‑ sowie Assistenzberufegesetz, um diesen Berufen Arzneiverordnungsrechte zu geben.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Apotheke
Gesundheit
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert sieben neue MTD‑Berufe und legt deren Tätigkeitsbereiche, Kompetenzen und die Pflicht zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung fest.
Nur Personen, die nach § 27 die erforderliche Qualifikation, Gesundheit und Vertrauenswürdigkeit nachweisen, dürfen die MTD‑Berufe ausüben.
Alle MTD‑Berufsträger*innen müssen vor Aufnahme ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 400 000 € abschließen.
Personen, die personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit verarbeiten, müssen die EU‑Datenschutz‑Verordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz einhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.