Erweiterung der Kompetenzen von MTD‑Berufen und Anpassungen im Rezeptpflichtgesetz
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag präzisiert das MTD‑Gesetz, grenzt die Tätigkeiten der Gesundheitsberufe von gewerberechtlichen Vorschriften ab und erweitert die Befugnisse von Ergotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen und Pflegepersonal, unter Einbeziehung der Wirtschaftskammer Österreich.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Abänderung
Apotheke
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Antrag stellt klar, dass die Tätigkeiten der MTD‑Berufe nicht von den gewerberechtlichen Vorschriften berührt werden.
Ergotherapeut*innen dürfen im Rahmen ihrer Therapie Hilfsmittel wie Schienen, Heilbehelfe und Medizinprodukte entwickeln, mitentwickeln und anpassen.
Physiotherapeut*innen dürfen im physiotherapeutischen Prozess Hilfsmittel mitentwickeln und anpassen.
Vor Erlassung einer Verordnung zur Kompetenzabgrenzung muss die Wirtschaftskammer Österreich angehört werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.