Verlängerung des Arzneimittel‑Beitrags & neue Medikamentenabgabe für das Rote Kreuz
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert den Infrastruktursicherungsbeitrag für Arzneimittel bis 2025, passt Fristen an und erlaubt dem Roten Kreuz, Medikamente unentgeltlich an Bedürftige zu geben – dabei wird ein Konsiliarapotheker bestellt und Geldstrafen bei Verstößen festgelegt.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Infrastruktursicherungsbeitrag wird bis zum 31. August 2025 verlängert; die Antragsfristen werden auf März, Juni, September und Dezember angepasst.
Das Rote Kreuz darf im Rahmen seiner humanitären Aufgaben Arzneimittel unentgeltlich an Bedürftige abgeben und Vorräte dafür halten.
Das Rote Kreuz muss einen Konsiliarapotheker bestellen, der mindestens vierteljährlich die Aufbewahrung und Beschaffenheit der Medikamente prüft.
Verstöße gegen die neuen Bestimmungen können mit Geldstrafen bis zu 3 500 Euro (bei Wiederholung bis zu 7 000 Euro) bzw. bis zu 10 000 Euro (bei Wiederholung bis zu 20 000 Euro) geahndet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.