Erweiterung der pharmazeutischen Versorgung des Österreichischen Roten Kreuzes
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erlaubt dem Österreichischen Roten Kreuz, Arzneimittel kostenlos zu erhalten, legt fest, dass ein Konsiliarapotheker die Lagerung prüft, und führt Geldstrafen für Verstöße gegen diese Regelungen ein.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Abänderung
Gesundheit
Schwerpunkte
Das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine dürfen Arzneimittel von Herstellern, Depositoren, Großhändlern oder Apotheken kostenlos erhalten und Vorräte für die humanitäre Beratung führen.
Das Rote Kreuz muss einen Konsiliarapotheker (Magister der Pharmazie) bestellen, der mindestens vierteljährlich die Lagerung und Beschaffenheit der Medikamente prüft und Mängel meldet.
Verstöße gegen die Vorgaben von § 2 Abs. 5 und 6 werden mit Geldstrafen bis zu 3 500 € (bei Wiederholung bis zu 7 000 €) bestraft.
Verstöße, die eine schwere Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit verursachen, werden mit Geldstrafen bis zu 10 000 € (bei Wiederholung bis zu 20 000 €) geahndet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.