Novelle zum Tierschutzgesetz – Qualzuchtverbot, Datenbank & Sachkundenachweis
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Das Tierschutzgesetz wird umfassend novelliert: Es verbietet den Handel mit Tieren, die Qualzucht‑Symptome oder -Merkmale aufweisen, führt eine zentrale Datenbank für Hunde und Zuchtkatzen ein, legt einen Sachkundenachweis für bestimmte Tierarten fest und schafft neue Behörden (Fachstelle, wissenschaftliche Kommission) zur Umsetzung des Qualzuchtverbots.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Verbot von Import, Erwerb, Vermittlung und Weitergabe von Tieren mit Qualzucht‑Symptomen oder -Merkmalen, ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere.
Verbot der Ausstellung, Präsentation und Abbildung von Tieren mit Qualzucht‑Merkmalen oder verbotenen Eingriffen.
Einführung einer Verpflichtung für Züchterinnen/Züchter, Qualzucht‑Maßnahmenprogramme zu erstellen und umzusetzen; Einrichtung einer wissenschaftlichen Kommission zur Beratung und Erarbeitung von Richtlinien.
Einrichtung einer bundesweiten Datenbank zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Zuchtkatzen, inklusive Erfassung personenbezogener und tierbezogener Daten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.