Änderungen im Tierschutzgesetz: Marktbefreiung, Meldepflichten und Stufen‑Inkrafttreten
abgestimmt am
04.07.2024
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Tierschutzgesetz um eine Befreiung von Bewilligungspflichten für Viehmärkte, verschärft Melde- und Informationspflichten beim Tierhandel und legt gestaffelte Inkrafttretungsdaten fest.
einfache MehrheitXXVII04.07.2024
Abänderung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Viehmärkte, landwirtschaftliche Tierauktionen und Nutztierschauen, die unter veterinärbehördlicher Aufsicht stehen, bleiben von der Bewilligungspflicht befreit.
Händler müssen bei Aufnahme, Weitergabe und Vermittlung von Tieren die Herkunft, das Alter und die Vorgeschichte schriftlich dokumentieren und dem Käufer mitteilen.
Die Anzahl der aus dem Ausland vermittelten Hunde ist pro Quartal spätestens 14 Tage nach Quartalsende an die zuständige Behörde zu melden.
Die meisten Änderungen des Tierschutzgesetzes treten am 1. Jänner 2025 in Kraft, einzelne Bestimmungen erst am 1. Juli 2026.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.