Erweiterung des WEG um Balkon‑Photovoltaik & Korrektur von §30
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Wohnungseigentumsgesetz, um Photovoltaikanlagen auf Balkonen und Terrassen zu erlauben und korrigiert einen Schreibfehler in § 30.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Ergänzung in § 16 Abs. 2 Z 2: Eigentümer dürfen künftig Photovoltaikanlagen am Balkon oder an der Terrasse installieren, um das Wohnungseigentumsobjekt mit Solarstrom zu versorgen.
Ergänzung in § 16 Abs. 5: Für Reihenhäuser und Einzelgebäude wird ausdrücklich die Anbringung einer steckerfertigen Photovoltaik‑Kleinsterzeugungsanlage am Balkon oder an der Terrasse erlaubt.
Neuer § 58h legt das Inkrafttreten der Änderungen in § 16 Abs. 2 und 5 auf den 1. September 2024 fest.
Korrektur in § 30 Abs. 1 Z 4: Das Wort „wird“ wird zu „werden“ geändert, um die grammatikalisch korrekte Mehrzahlform zu verwenden.
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