COVID‑19‑Anpassungen für Integrations‑, Verwaltungs‑, Zustell‑ und AMA‑Gesetze
abgestimmt am
28.04.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt vier Rechtsbereiche – Integration, Verwaltungsverfahren, Zustellung und Agrarmarkt – an die COVID‑19‑Situation an, indem er Fristen verlängert, Abstand‑ und Maskenregeln einführt und digitale Verfahren erlaubt.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Gesetz
Gesundheit
Informatik
Verwaltungsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die Frist für die Erfüllungspflicht im Integrationsgesetz wird vom 22. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt und anschließend bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.
Amtshandlungen dürfen nur stattfinden, wenn ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist und alle Teilnehmenden eine geeignete Mund‑Nasen‑Schutzvorrichtung tragen; Ausnahmen gelten für Kinder bis 6 Jahre und Personen aus gesundheitlichen Gründen.
Behörden können mündliche Verhandlungen, Vernehmungen und Beweisaufnahmen mittels technischer Einrichtungen (Video‑/Telefonkonferenz) durchführen, um den physischen Kontakt zu reduzieren.
Die elektronische Beurkundung von Zustellungen erfolgt künftig durch den Zusteller, nicht mehr durch den Empfänger; bei technischen Problemen dürfen alternative elektronische Verfahren genutzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.