Einrichtung eines zentralen Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf richtet einen neuen Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge ein, ordnet die Zuständigkeiten zwischen Finanzamt, Gesundheitskasse und Gemeinden neu zu und schafft einen Prüfungsbeirat. Die Änderungen gelten ab 1. Juli 2020.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Gesetz
Einkommen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen richtet den Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (PLB) ein; sein Wirkungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet.
Das Organ des Prüfdienstes wird je nach Prüfungsart dem Finanzamt (Lohnsteuer), der Österreichischen Gesundheitskasse (Sozialversicherung) oder der jeweiligen Gemeinde (Kommunalsteuer) zugeordnet.
Ein Prüfungsbeirat wird eingerichtet, der Grundsätze, Kennzahlen, ein gemeinsames IT‑Budget und die jährliche Berichterstattung bis zum 31. Mai des Folgejahres festlegt.
Übergangsbestimmungen sichern, dass Prüfungen, die bis zum 30. Juni 2020 begonnen wurden, weitergeführt werden; der erste Tätigkeitsbericht ist für das Jahr 2021 vorgesehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.