Einbindung der BVAEB, Honorar‑Regelung für COVID‑19‑Risiken und weitere Anpassungen
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert mehrere Gesetze: Er benennt das Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungskassengesetz um, bindet die BVAEB in Lohn‑ und Sozialversicherungsprüfungen ein, erhöht den steuer‑freien Betrag für Essensgutscheine und führt ein pauschales Honorar von 50 € für Ärzte bei COVID‑19‑Risiko‑Assessments ein.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Abänderung
Einkommen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Gesetzestitel des Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungskassengesetzes wird zu „Abfertigungsgesetz“ geändert.
Die BVAEB wird in den Prüfungsbestimmungen der Lohn‑ und Sozialversicherungsprüfung neben der Österreichischen Gesundheitskasse aufgenommen.
Der steuer‑freie Betrag für Essensgutscheine wird von 4,40 € auf 8 € erhöht.
Ein pauschales Honorar von 50 € wird für Ärzte eingeführt, die die individuelle COVID‑19‑Risikosituation beurteilen oder ein Risiko‑Attest ausstellen; das Honorar gilt rückwirkend vom 6. Mai 2020 bis zum 31. Mai 2020 und ab dem 1. Juni 2020 für Atteste.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.