COVID‑19‑Risiko‑Attest und bezahlte Freistellung für gefährdete Arbeitnehmer
abgestimmt am
28.04.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt ein COVID‑19‑Risiko‑Attest ein, das Beschäftigten einer Risikogruppe bezahlte Freistellung ermöglicht und die Kosten dafür dem Krankenversicherungsträger auferlegt.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Dachverband informiert Beschäftigte über ihre Zuordnung zu einer COVID‑19‑Risikogruppe; die Definition dieser Gruppe wird durch eine ministerielle Verordnung festgelegt, die auf Empfehlungen einer Expertengruppe beruht.
Ärztinnen und Ärzte können nach Vorlage des Informationsschreibens ein COVID‑19‑Risiko‑Attest ausstellen, das die Zugehörigkeit zur Risikogruppe bestätigt, ohne Diagnosen anzugeben.
Mit dem Attest haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Freistellung, sofern Home‑Office nicht möglich ist und der Arbeitsplatz nicht sicher gestaltet werden kann; die Frist gilt bis zum 31. Mai 2020, verlängerbar bis zum 31. Dezember 2020.
Arbeitgeber erhalten vom Krankenversicherungsträger die Lohn‑ und Beitragskosten erstattet; der Antrag muss spätestens sechs Wochen nach Ende der Freistellung eingereicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.