COVID‑19‑Steuerpaket: höhere Gutschein‑Grenzen, ermäßigte Mehrwertsteuer & Wegfall der Schaumweinsteuer
abgestimmt am
26.05.2020
Zusammenfassung
Das 19. COVID‑19‑Gesetz ändert das Einkommen‑, Umsatz‑ und Schaumweinsteuergesetz: höhere steuerfreie Gutschein‑Grenzen, 75 % Abzugsfähigkeit für Geschäftsessen, 10 % Mehrwertsteuer auf offene nichtalkoholische Getränke (30. Jun 2020–1. Jan 2021) und Wegfall der Schaumweinsteuer ab 1. Jul 2020.
einfache MehrheitXXVII26.05.2020
Gesetz
Gesundheit
Steuerwesen
Schwerpunkte
Erhöhung der steuerfreien Gutschein‑Höchstbeträge: Mahlzeitengutscheine von 4,40 € auf 8 €, Lebensmittelgutscheine von 1,10 € auf 2 €.
Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, die zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 1. Jänner 2021 anfallen, können zu 75 % steuerlich abgezogen werden (statt bisher 50 %).
Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 % wird für offene nichtalkoholische Getränke eingeführt, gültig vom 30. Juni 2020 bis zum 1. Jänner 2021.
Die Schaumweinsteuer wird auf 0 €/hl gesenkt, wirksam ab dem 1. Juli 2020.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.