COVID‑19‑Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler*innen
abgestimmt am
17.06.2020
Zusammenfassung
Ein Sonderfonds von 90 Mio. € unterstützt selbständige Künstler*innen, die wegen COVID‑19 Einkommensverluste erlitten haben, mit monatlichen Zuschüssen bis zu 1.000 € für maximal sechs Monate.
einfache MehrheitXXVII17.06.2020
Gesetz
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
soziale Sicherheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2020· Außer Kraft ab 31.12.2022
Der Fonds wird mit 90 Millionen Euro aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds finanziert.
Anspruchsberechtigt sind alle selbständigen Künstler*innen, die zum Stichtag 13. März 2020 in der SVS pflicht- oder freiwillig versichert waren.
Der Minister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erlässt zusammen mit dem Bildungsminister eine Richtlinie, die Ziele, Voraussetzungen, Berechnung der Förderhöhe, Antragsverfahren und Geltungsdauer regelt.
Die SVS führt das Förderprogramm im Auftrag des Ministers durch und kann bei Bedarf andere geeignete Rechtsträger einbinden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.