Erweiterung und Klarstellung des COVID‑19‑Künstlerfonds
abgestimmt am
17.06.2020
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag erweitert den Künstlerfonds auf alle Künstler*innen, streicht vage Voraussetzungen und erhöht die maximale Förderhöhe auf 1 286 € pro Monat.
einfache MehrheitXXVII17.06.2020
Abänderung
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
soziale Sicherheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Fonds wird für alle Künstler*innen geöffnet, nicht nur für jene, die am 13. März 2020 in der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert waren.
Die bisher geforderten Nachweise einer „Notlage“ und eines „Einnahmenausfalls“ werden gestrichen, weil sie zu unklar sind und viele Künstler*innen ausschließen könnten.
Die maximale monatliche Förderhöhe wird von 1 000 € auf 1 286 € angehoben, damit sie der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle entspricht.
In den Formulierungen wird das Wort „selbständige“ entfernt, sodass der Fonds für alle Künstler*innen gilt, unabhängig von ihrer Versicherungsform.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.