Der Entwurf verlängert COVID‑19‑Fristen bis 31. Oktober 2020, erlaubt vorübergehend Briefwahl/Briefabstimmung für Rechtsanwaltskammern und passt die Frist für SE‑Hauptversammlungen an zwölf Monate an.
einfache MehrheitXXVII18.06.2020
Gesetz
Wahl
Notar
Familie
Gesundheit
Strafrecht
Finanzwesen
Rechtsanwalt
Europäische Union
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Das 1. COVID‑19‑Justiz‑Begleitgesetz wird um eine neue Fassung von § 7 erweitert, die die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen bis zum 31. Oktober 2020 erleichtert.
Im 2. COVID‑19‑Justiz‑Begleitgesetz werden die Fristen für Kredit‑ und Insolvenzregelungen von 30. Juni 2020 auf 31. Oktober 2020 verlängert.
Die Rechtsanwaltsordnung wird dahingehend geändert, dass der Ausschuss bei Bedarf Briefwahlen anordnen kann, selbst wenn die Kammer‑Geschäftsordnung dies nicht ausdrücklich vorsieht.
Im Disziplinarstatut wird die Möglichkeit einer Briefabstimmung für Entscheidungen des Disziplinarrats eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.