Erweiterung der Familienbeihilfe & Datenverbund für Studien‑ und EU‑Freiwilligendienste
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Familienbeihilfe für volljährige Kinder, integriert das Europäische Solidaritätskorps als förderfähige Tätigkeit und führt einen automatisierten Datenverbund zwischen Hochschulen und Finanzamt ein.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Europäische Union
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Der Anspruch auf Familienbeihilfe wird für volljährige Kinder bis zum 24./25. Lebensjahr um vier Monate nach Schulabschluss und bis zum Beginn einer weiteren Berufsausbildung verlängert.
Das Europäische Solidaritätskorps wird als förderfähige Tätigkeit im Familienlastenausgleichsgesetz aufgenommen.
Ein automatisierter Datenverbund zwischen Universitäten/Hochschulen und dem Finanzamt wird eingerichtet, um die Familienbeihilfe‑Ansprüche zu prüfen.
Die Zuständigkeit wird von dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Bundesministerin für Frauen, Familie und Integration nach Anhörung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung übertragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.