Erweiterung der Familienbeihilfe und digitale Datenübermittlung
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Familienlastenausgleichsgesetz, verlängert die Familienbeihilfe um vier Monate nach Schulabschluss und führt einen automatisierten Datenverbund zwischen Hochschulen und dem Finanzamt ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juni 2022.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Abänderung
Europäische Union
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Der Verweis auf das Bundesgesetz wird von BGBl. I Nr. 28/2020 auf BGBl. I Nr. 71/2021 aktualisiert.
Die Altersgrenzen für die Familienbeihilfe werden angepasst: Kinder bis zum 24. Lebensjahr erhalten die Leistung, für schwerbehinderte Kinder gilt bis zum 25. Lebensjahr; nach Schulabschluss wird der Anspruch automatisch um vier Monate verlängert.
Der Verweis auf das EU‑Programm „Europäisches Solidaritätskorps“ wird eingefügt, um die Regelungen an aktuelle EU‑Vorgaben anzupassen.
Ein automatisierter Datenverbund wird eingerichtet, über den Hochschulen dem Finanzamt verschlüsselte Personenkennzeichen und studienbezogene Daten (Studienbeginn, Prüfungsnoten, ECTS‑Punkte usw.) übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.