Einrichtung des Simon‑Wiesenthal‑Preises und Verwaltung der Shoah‑Namensmauern im Nationalfonds
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Nationalfonds‑Gesetz um die jährliche Verleihung des Simon‑Wiesenthal‑Preises (30 000 €) sowie um die Instandhaltung der Shoah‑Namensmauern‑Gedenkstätte. Er regelt Jury, Auswahlverfahren, Datenzugriff und tritt am 1. September 2020 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Gesetz
Opferhilfe
Schwerpunkte
Ein neuer Simon‑Wiesenthal‑Preis wird eingeführt, jährlich mit 30 000 € dotiert und an bis zu drei Personen oder Gruppen verliehen, die sich gegen Antisemitismus engagieren und den Holocaust aufklären.
Die Preis‑Jury besteht aus einem Vorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern, darunter ein Verwandter von Simon Wiesenthal, Vertreter der Israelitischen Religionsgesellschaft, Kultur‑ und Wissenschaftspersönlichkeiten; die Tätigkeit ist ehrenamtlich, Reisekosten werden erstattet.
Der Fonds darf von Behörden Auskünfte einholen und personenbezogene Daten, einschließlich besonderer Kategorien, verarbeiten, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen entgegenstehen.
Der Nationalfonds übernimmt die Instandhaltung der Shoah‑Namensmauern‑Gedenkstätte, inklusive Versicherungen, Website‑Betreuung, Besucher‑Anfragen und finanzieller Unterstützung bei Grundbesitz‑Kosten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.