Mautbefreiungen für ausgewählte Autobahnabschnitte und Verordnungsermächtigung
abgestimmt am
13.11.2019
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz, indem er fünf Autobahnabschnitte von der Mautpflicht ausnimmt und dem Verkehrsminister die Möglichkeit gibt, weitere Ausnahmen per Verordnung zu schaffen, um Lärm, Luftverschmutzung und Behinderungen für Rettungsdienste zu reduzieren.
einfache MehrheitXXVII13.11.2019
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Der Antrag schafft fünf Mautbefreiungen für stark belastete Autobahnabschnitte (A 1, A 7‑Bypass, A 12, A 14 und A 26).
Der Bundesminister für Verkehr kann weitere Abschnitte per Verordnung ausnehmen, wenn dort unzumutbare Beeinträchtigungen von Sicherheit, Lärm oder Luftqualität auftreten.
Die Formulierungen in § 15 und § 38 werden angepasst, damit die neuen Ausnahmen in der Maut‑Ordnung aufgeführt werden.
Die neuen Bestimmungen treten am 15. Dezember 2019 in Kraft; einzelne Befreiungen (z. B. A 7‑Bypass) gelten nur bis zur jeweiligen Verkehrsfreigabe.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.