Änderungen am Bundesstraßen‑Mautgesetz 2002
abgestimmt am 13.11.2019

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz, indem er einzelne Ziffern neu ordnet, Textpassagen anpasst und die Gültigkeit des Gesetzes bis zum 30.06.2021 befristet.
einfache Mehrheit XXVII 13.11.2019
Abänderung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 15.12.2019 Außer Kraft ab 30.06.2021
  • In Ziffer 1 wird die bisherige Ziffer 4 gestrichen und Ziffer 5 zu Ziffer 4 umbenannt.
  • In Ziffer 18 wird Absatz 1b gestrichen.
  • In Ziffer 28 wird der Ausdruck „13 Abs. 1, 1a und 1b“ durch „13 Abs. 1 und 1a“ ersetzt.
  • In Ziffer 38 wird ein neuer erster Satz eingefügt, der das Inkrafttreten am 15.12.2019 und das Außerkrafttreten am 30.06.2021 festlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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