Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz, indem er einzelne Ziffern neu ordnet, Textpassagen anpasst und die Gültigkeit des Gesetzes bis zum 30.06.2021 befristet.einfache Mehrheit XXVII 13.11.2019
Abänderung
Straßenverkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 15.12.2019 Außer Kraft ab 30.06.2021
- In Ziffer 1 wird die bisherige Ziffer 4 gestrichen und Ziffer 5 zu Ziffer 4 umbenannt.
- In Ziffer 18 wird Absatz 1b gestrichen.
- In Ziffer 28 wird der Ausdruck „13 Abs. 1, 1a und 1b“ durch „13 Abs. 1 und 1a“ ersetzt.
- In Ziffer 38 wird ein neuer erster Satz eingefügt, der das Inkrafttreten am 15.12.2019 und das Außerkrafttreten am 30.06.2021 festlegt.
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
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