Anpassung des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes und Aufhebung des EUROFIMA‑Gesetzes
abgestimmt am
11.12.2019
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Bundeshaftungsobergrenzengesetz an die HOG‑Vereinbarung an, bindet außerbudgetäre Einheiten in die Haftungsberechnung ein und hebt das veraltete EUROFIMA‑Gesetz auf.
einfache MehrheitXXVII11.12.2019
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die neue Obergrenze für Bundeshaftungen wird nach Artikel 2 Abs. 2 lit. a und Artikel 3 lit. a der HOG‑Vereinbarung berechnet, nicht mehr nach einer fixen Summe.
Alle außerbudgetären Einheiten des Bundes, die dem Sektor Staat zugeordnet sind, werden künftig in die Haftungsberechnung einbezogen.
Statistik Österreich muss jährlich bis zum 31. März die Haftungsstände ermitteln und an Rechnungshof sowie Finanzministerium übermitteln.
Der Finanzminister legt jährlich bis zum 30. November per Verordnung die außerbudgetären Einheiten fest; die Verordnung entfällt, wenn sich aus den Meldungen keine Änderungen ergeben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.