COVID‑19‑Unterstützung für Veranstaltungen und Kongresse im KMU‑Förderungsgesetz
abgestimmt am
14.10.2020
Zusammenfassung
Das KMU‑Förderungsgesetz wird um Maßnahmen zur Unterstützung von Veranstaltungen und Kongressen nach der COVID‑19‑Krise erweitert, inklusive eines Budgetlimits von 300 Mio. € und klarer Zuständigkeitsregelungen.
einfache MehrheitXXVII14.10.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Gesetzestext fügt einen neuen Satz in § 1 Abs. 1 ein, der die Aufgabe des Bundes definiert, die durch COVID‑19 zum Erliegen gekommene Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen wieder zu ermöglichen.
Ein zusätzlicher Satz in § 1 Abs. 2 legt fest, dass Förderungsmaßnahmen für Veranstaltungen und Kongresse die Tourismus‑, Freizeit‑ und Kulturwirtschaft beleben sollen.
Die Zuständigkeit wird erweitert: In § 5 Abs. 1 wird ergänzt, dass die Ministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auch für Veranstaltungen und Kongresse zuständig ist.
Ein neues Absatz (2) in § 6 legt ein Gesamtförderbudget von maximal 300 Millionen Euro für Veranstaltungen und Kongresse fest.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.