Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert einen steuerlichen Freibetrag für Grenzgänger und Auslandspensionsbezieher, um die derzeitige Benachteiligung gegenüber Inlandsbeziehern zu beseitigen. Rund 35 000 Österreicher zahlen wegen unterschiedlicher Auszahlungsmodalitäten bis zu 60 % mehr Steuern.einfache Mehrheit XXVII 15.10.2020
Entschließung
Steuerwesen
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Ein Freibetrag soll für Grenzgänger und Auslandspensionsbezieher eingeführt werden, analog zum Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG.
- Derzeit zahlen Personen mit ausländischer Pension bis zu 60 % mehr Steuern als Inlandsbezieher, weil die Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsrate) nicht berücksichtigt werden.
- Die Ungleichbehandlung betrifft rund 35 000 Österreicher, insbesondere in Vorarlberg, wo etwa 10 % der Erwerbstätigen im Ausland arbeiten.
- Der Antrag fordert die Bundesregierung, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zu übermitteln, die den Freibetrag regelt.
Referenziert in
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.