Automatische Befreiung von Ökostrompauschale für Fernsprechentgeltzuschuss‑Personen
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Ökostromgesetz um zwei neue Unterpunkte, die Personen aus dem Fernsprechentgeltzuschussgesetz‑Personenkreis automatisch von der Ökostrompauschale und dem Ökostromförderbeitrag befreien. Ziel ist, bürokratische Hürden zu senken und betroffenen Haushalten sofortige finanzielle Entlastung zu geben.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Abänderung
Gesundheit
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Personen, die zum anspruchsberechtigten Personenkreis des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes gehören, werden für ihren Hauptwohnsitz automatisch von der Ökostrompauschale befreit.
Personen, die zum anspruchsberechtigten Personenkreis des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes gehören, werden für ihren Hauptwohnsitz automatisch vom Ökostromförderbeitrag befreit.
Die Befreiung gilt nur für den Hauptwohnsitz der berechtigten Personen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.