Einführung von Netzreserve‑Regelungen ins E‑WOG 2010
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Elektrizitätswirtschafts‑ und -organisationsgesetz um Regelungen zur Netzreserve – einer zusätzlichen Erzeugungs‑ bzw. Verbrauchsleistung, die bei Engpässen im Stromnetz kurzfristig bereitgehalten wird – sowie um ein Ausschreibungsverfahren für entsprechende Verträge.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Abänderung
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Einführung einer neuen Regelung zur Netzreserve, die zusätzliche Erzeugungs‑ oder reduzierte Verbrauchsleistung für Engpässe bereitstellt.
Betreiber von Anlagen über 20 MW müssen bis zum 30. September jährlich geplante Stilllegungen melden.
Ein zweistufiges, nicht‑diskriminierendes Ausschreibungsverfahren wird eingeführt, um die Netzreserve zu beschaffen.
Ein Referenzwert wird berechnet; die teuersten 10 % der Angebote werden bei der Preisermittlung ausgeschlossen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.