Einführung einer Netzreserve zur Sicherstellung der Stromversorgung
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine Netzreserve ein, die über jährliche Systemanalysen ermittelt und in einem transparenten Ausschreibungsverfahren beschafft wird; bei unzureichender Deckung kann ein Stilllegungsverbot erlassen werden.
2/3 MehrheitXXVII10.12.2020
Gesetz
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Betreiber von Erzeugungsanlagen mit mehr als 20 MW Engpassleistung müssen bis zum 30. September jedes Jahres geplante Stilllegungen für das folgende Jahr verbindlich melden.
Der Regelzonenführer führt bis zum 31. Dezember jährlich eine Systemanalyse durch, um den Bedarf an Netzreserve zu bestimmen.
Auf Basis der Systemanalyse wird in einem zweistufigen, transparenten Ausschreibungsverfahren die Netzreserve von Erzeugern, Entnehmern und Aggregatoren beschafft.
Kann der Bedarf nicht gedeckt werden, kann die Regulierungsbehörde ein Stilllegungsverbot aussprechen, das Betreiber verpflichtet, ihre Anlagen für bis zu drei Jahre ausschließlich für das Engpassmanagement in Betrieb zu halten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.