Erweiterung des Mutterschutzes bei COVID‑19‑Risiken
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag erweitert das Mutterschutzgesetz: Schwangere dürfen bis 31. März 2021 nicht in Kunden‑ oder Personen‑Kontakt‑Jobs arbeiten, wenn dort ein erhöhtes COVID‑19‑Risiko besteht. Arbeitgeber müssen den Arbeitsplatz anpassen oder alternativ Home‑Office ermöglichen; das Gehalt bleibt unverändert.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Abänderung
Familie
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Schwangere dürfen bis zum 31. März 2021 nicht in Tätigkeiten mit Kundenkontakt oder längerem direktem Personen‑Kontakt arbeiten, wenn dort ein erhöhtes COVID‑19‑Risiko besteht.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen so ändern, dass kein Kunden‑ oder Personen‑Kontakt mehr erfolgt; ist das nicht möglich, muss ein alternativer Arbeitsplatz ohne Risiko angeboten werden.
Falls ein alternativer Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, kann die Tätigkeit im Home‑Office ausgeübt werden, sofern dies für die jeweilige Arbeit möglich ist.
Das Entgelt bleibt unverändert – schwangere Beschäftigte erhalten weiterhin ihr volles Gehalt, auch wenn sie auf einen anderen Arbeitsplatz oder ins Home‑Office wechseln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.