Umbenennung und Terminverschiebung von Gewaltpräventionszentren im Sicherheitspolizeigesetz
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Sicherheitspolizeigesetz: Er ersetzt den Begriff „Gewaltpräventionszentrum“ durch „Beratungsstelle für Gewaltprävention“ in zwei Paragraphen und verschiebt die genannten Termine von Juli bzw. Juni auf September bzw. August, um den Beratungsstellen mehr Vorbereitungszeit zu geben.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Abänderung
Gesundheit
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Die Bezeichnung „Gewaltpräventionszentrum“ wird in § 38a Abs. 8 durch „Beratungsstelle für Gewaltprävention“ ersetzt, um die Tätigkeit genauer zu beschreiben.
In § 84 Abs. 1b Z 3 wird ebenfalls die Formulierung „Gewaltpräventionszentrum“ durch „Beratungsstelle für Gewaltprävention“ ersetzt.
Die im Gesetz genannten Termine werden von Juli auf September und von Juni auf August verschoben, wodurch das Inkrafttreten um zwei Monate verzögert wird, damit die Beratungsstellen mehr Vorbereitungszeit erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.