Verpflichtende Meldung & Nachtestung von Antigentests, einheitlicher Nachweis und kostenlose betriebliche Tests
abgestimmt am
14.01.2021
Zusammenfassung
Der Antrag führt verpflichtende Meldungen und Nachtestungen von positiven SARS‑CoV‑2‑Antigentests ein, definiert einen einheitlichen, datenschutzfreundlichen Nachweis und stellt betriebliche Testungen kostenfrei.
einfache MehrheitXXVII14.01.2021
Abänderung
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
Positive Eigen‑Antigentests müssen sofort der Gesundheitsbehörde gemeldet und innerhalb von 48 Stunden durch eine offizielle Nachtestung bestätigt werden; bis zum Ergebnis ist Selbstquarantäne Pflicht, wobei Entgeltfortzahlung analog gilt.
Ein Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr kann durch ein negatives Antigentest‑Ergebnis, ärztliche Bestätigung einer vergangenen Infektion oder einen positiven Antikörpertest erbracht werden.
Der Nachweis muss einheitlich gestaltet sein und nur Name, Geburtsdatum, Gültigkeitsdauer sowie Barcode/QR‑Code enthalten, um Datenschutz zu wahren.
Betriebliche Testungen (z. B. am Arbeitsplatz) sind kostenfrei; das gilt auch für Tests von Angehörigen im Rahmen betrieblicher Testungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.