Erweiterung des Gesundheitsberuferegisters um Sozialbetreuungsberufe und Sonderausbildungen
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Gesundheitsberuferegister um die Berufsgruppe der Sozialbetreuungsberufe, führt eine neue Unterkategorie für Sonderausbildungen ein und legt Fristen bis Ende 2023 für die Registrierung fest.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Abänderung
Gesundheit
Schwerpunkte
Das Register wird um die Berufsgruppe der Sozialbetreuungsberufe erweitert, sodass diese künftig im Gesundheitsberuferegister erfasst werden.
Eine neue Unterkategorie „Sonderausbildungen bzw. Spezialisierungen“ wird eingeführt, die es ermöglicht, zusätzliche Qualifikationen im Register zu vermerken.
Personen, die bis zum 31.12.2021 bereits als Sozialbetreuungsberuf tätig waren, müssen sich bis spätestens 31.12.2023 im Register eintragen lassen.
Berufsangehörige können Sonderausbildungen auf Antrag im Register eintragen lassen; bei erfolgreicher Eintragung wird ein neuer Berufsausweis mit Hinweis auf die Spezialisierung ausgestellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.