Das Gesetz 2020 ändert das Gesundheitsberuferegister‑Gesetz: Es führt § 23 für Höherqualifizierung ein, entfernt das Geschlecht aus dem öffentlichen Register, erleichtert die Dokumentenübermittlung und reduziert bürokratische Nachweispflichten.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Ein neuer § 23 regelt die Höherqualifizierung: Wer eine höhere Qualifikation erwirbt, wird aus dem Register aus dem niedrigeren Beruf gestrichen.
Die Pflicht zur Vorlage einer Disziplinarstrafregisterbescheinigung wird aufgehoben; stattdessen reicht eine Strafregisterbescheinigung aus.
Qualifikationsnachweise können mit Einwilligung der Absolvent*innen elektronisch an die Gesundheit Österreich GmbH bzw. an die Bundesarbeitskammer/Arbeiterkammer übermittelt werden; dann entfällt die Vorlage in Papierform.
Die Frist, innerhalb derer Absolvent*innen ihren Qualifikationsnachweis nachreichen können, wird von einer Woche auf maximal einen Monat verlängert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.