Erweiterung des COVID‑19‑Fonds, Arbeitsplatzgarantie & Sonderbetreuungszeit
abgestimmt am
15.03.2020
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert den COVID‑19‑Krisenfonds für KMU und Kulturbetriebe, führt monatliche Transparenzberichte ein, schafft eine Arbeitsplatzgarantie, regelt Sonderbetreuungszeiten mit voller Entgeltfortzahlung und begrenzt das Epidemiegesetz auf Betriebe bis 25 Beschäftigte.
einfache MehrheitXXVII15.03.2020
Abänderung
Gesundheit
Finanzwesen
Zivilschutz
Arbeitsrecht
Haushaltsplan
Verwaltungsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Der Fonds wird um Maßnahmen zur Abfederung von Einnahmeausfällen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kunst‑ und Kulturbetriebe erweitert.
Die Bundesregierung muss im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss Richtlinien für die Abwicklung der Fondsmittel per Verordnung festlegen.
Die konkrete Auszahlung der Mittel wird vom Finanzminister im Einvernehmen mit dem Vizekanzler entschieden und über die Finanzämter abgewickelt.
Der Finanzminister muss dem Hauptausschuss monatlich einen Bericht über alle ergriffenen Maßnahmen und deren finanzielle Auswirkungen vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.