Erweiterung und Transparenz des Heizkostenabrechnungsgesetzes
abgestimmt am
19.05.2021
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Heizkostenabrechnungsgesetz um Definitionen, Transparenz‑ und Prüfungsrechte sowie klare Regeln zur Aufteilung von Energie‑, Mess‑ und Wartungskosten.
einfache MehrheitXXVII19.05.2021
Abänderung
Energie
Schwerpunkte
Ein neuer Begriff wird eingeführt: „fernwärmeähnliche Wärmeversorgungsanlage“, also eine gemeinsame Heizungsanlage, die mindestens ein weiteres Gebäude mit Wärme versorgt.
Ein verpflichtendes „Stammblatt“ muss technische Daten der gemeinsamen Versorgungsanlage enthalten und den Abrechnungsstellen zur Verfügung gestellt werden.
Die Aufteilung der Versorgungskosten umfasst Energiekosten, sonstige Betriebskosten und die Kosten für Mess‑ und Wartungsgeräte; Kosten für Errichtung, Finanzierung oder Modernisierung dürfen nicht als laufende Betriebskosten verrechnet werden.
Der verbrauchsabhängige Anteil muss mindestens 55 % (Heizung/Warmwasser) bzw. 80 % (Kälte) betragen; der Rest wird nach beheizbarer Fläche verteilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.