Novelle des Heiz‑ und Kältekostenabrechnungsgesetzes (HeizKG)
abgestimmt am
19.05.2021
Zusammenfassung
Das Heiz‑ und Kältekostenabrechnungsgesetz wird novelliert, um verbrauchsabhängige Abrechnungen für Heizung, Warmwasser und Kälte einzuführen, Messgeräte vorzuschreiben und die Transparenz für Mieter zu erhöhen.
einfache MehrheitXXVII19.05.2021
Gesetz
Energie
Schwerpunkte
Das Gesetz verpflichtet, die Heiz‑, Warmwasser‑ und Kältekosten überwiegend nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen, wenn die Messung wirtschaftlich ist.
Voraussetzung für die verbrauchsabhängige Aufteilung ist, dass der Energieverbrauch von den Nutzern beeinflusst werden kann und die Messung technisch machbar ist.
Nutzer können die nachträgliche Installation von Messgeräten verlangen, wenn ein Kosten‑Nutzen‑Vergleich zeigt, dass die Einsparungen mindestens 10 % betragen und die Gesamtkosten der Messung die Energiekosten nicht übersteigen.
Heiz‑ und Warmwasserkosten müssen getrennt nach dem gemessenen Verbrauch aufgeteilt werden; bei fehlender Messbarkeit gelten festgelegte Prozentwerte (60 %/40 %).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.