Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erhöht das COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds‑Gesetz um eine Dotierung von acht Milliarden Euro, erweitert die Entschädigungsregelungen für Unternehmen und legt Kontrollen durch den Rechnungshof sowie die Volksanwaltschaft fest. Das Gesetz gilt bis zum 30. Juni 2020.einfache Mehrheit XXVII 15.03.2020
Abänderung
Gesundheit
Finanzwesen
Zivilschutz
Arbeitsrecht
Haushaltsplan
Verwaltungsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Fonds erhält eine Anfangsdotierung von acht Milliarden Euro, die über Kreditoperationen des Bundes aufgebracht werden.
- Ergänzt werden Maßnahmen zur Vergütung von Vermögensnachteilen für Ein‑Personen‑Unternehmen, Kleinst‑, Klein‑ und mittlere Unternehmen.
- Die Tätigkeit des Fonds unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofs.
- Das Gesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft und endet am 30. Juni 2020.
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.