Förderung des Ausbaus von Fernwärme‑ und Fernkältesystemen bis 2030
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Antrag schafft ein neues Förderprogramm für den Ausbau von Fernwärme‑ und Fernkältesystemen mit einem jährlichen Budget von bis zu 30 Mio € (2021‑2030) und legt Mindestanteile erneuerbarer Energien sowie Abwärmenutzung fest.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Abänderung
Umwelt
Schwerpunkte
Ein jährlicher Förderrahmen von maximal 30 Mio € wird für die Jahre 2021‑2030 eingerichtet; in den Jahren 2022‑2024 muss mindestens ein Betrag von 15 Mio € bereitgestellt werden.
Gefördert werden nur Projekte, die bis 2030 mindestens 60 % und bis 2035 mindestens 80 % erneuerbare Energien im Fernwärme‑ bzw. Fernkältenetz erreichen sollen.
Investitionen müssen einen Umstellungsplan (Dekarbonisierungspfad) enthalten, der die geplanten Anteile erneuerbarer Energien und Abwärmenutzung bis 2030 bzw. 2035 detailliert.
Das Förderungsausmaß beträgt 20 % der umweltrelevanten Investitionskosten, kann bei hohem Anteil erneuerbarer Energien auf bis zu 25 % steigen; Überschreitung der beihilfenrechtlichen Höchstgrenze führt zu Kürzungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.