Pauschales Honorar für Corona‑Impfungen bei zugelassenen Impfstoffen
abgestimmt am
22.09.2021
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag führt in vier Sozialversicherungsgesetzen ein pauschales Honorar für Corona‑Impfungen ein, das nur gezahlt wird, wenn das Impfmittel von der EMA oder einer nationalen Behörde zugelassen ist.
einfache MehrheitXXVII22.09.2021
Abänderung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird ein pauschales Honorar für die Corona‑Impfung eingeführt, wenn das Impfmittel von EMA oder der nationalen Behörde zugelassen ist.
Im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) wird dieselbe Pauschalhonorar‑Regelung für Corona‑Impfungen aufgenommen.
Im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz (BSVG) wird die Pauschalhonorar‑Bestimmung ebenfalls ergänzt.
Im Beamten‑Krankheits‑ und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) wird die gleiche Regelung für Beamte eingeführt.
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