Verlängerung der Frist für betriebliche COVID‑19‑Testungen bis 31. März 2022
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert im BTG das Förderende für betriebliche COVID‑19‑Testungen von 30. September 2021 auf den 31. März 2022, damit Tests über den 31. Oktober 2021 hinaus möglich bleiben.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Abänderung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Gesetz wird dahingehend geändert, dass das bisherige Enddatum für die Förderung betrieblicher Testungen vom 30. September 2021 auf den 31. März 2022 verschoben wird.
Durch die neue Frist können Unternehmen ihre Testmaßnahmen über den 31. Oktober 2021 hinaus fortführen, was insbesondere für Branchen mit hohem Infektionsrisiko wichtig ist.
Der Antrag enthält keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder neue Förderbedingungen, sondern lediglich eine administrative Datumsanpassung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.