Erweiterung des Datenexportverbots, Korrektur und Aufnahme des CSH ins Bundesstatistikgesetz
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt das Bundesstatistikgesetz um eine erweiterte Definition des Datenexports, korrigiert ein Zitat, nimmt den Complexity Science Hub in die Liste der Forschungseinrichtungen auf und verschärft das Beweismaß bei Datenschutzverstößen.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Abänderung
Statistik
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Der Text "auf externe Datenträger" wird um die Formulierung "des anderweitigen technischen Exports vertraulicher Daten" ergänzt, sodass auch Datenübertragungen über das Netzwerk verboten werden.
Im Zitat wird "gemäß Abs. 9" durch das korrekte "gemäß Abs. 10" ersetzt, um einen Redaktionsfehler zu beheben.
Der Complexity Science Hub (CSH) wird als neue Einrichtung in die Aufzählung aufgenommen (Z 15).
Der Ausdruck "glaubhaft macht" wird zu "beweisen kann" geändert, um das Beweismaß bei Datenschutzverstößen zu verschärfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.