Erweiterung der COVID‑19‑Risikogruppen‑Freistellung bis Juni 2022
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Sozialversicherungsgesetz, sodass Personen mit COVID‑19‑Risikogruppen‑Attest bis zum 30. Juni 2022 bezahlte Freistellung erhalten können. Er legt fest, dass ein Arzt das Attest ausstellt und der Arbeitgeber eine Bestätigung durch ein amtsärztliches Zeugnis verlangen darf.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Abänderung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Ein neues COVID‑19‑Risikogruppen‑Attest wird eingeführt, das von behandelnden Ärzt*innen ausgestellt werden muss und nur bei immunsupprimierten Personen mit drei Impfungen oder bei nicht impfbaren Personen positiv ausgestellt werden darf.
Der Bundesminister für Arbeit kann gemeinsam mit dem Sozial‑ und Gesundheitsminister per Verordnung Zeiträume bis zum 30. Juni 2022 festlegen, in denen die Freistellung nach dem Attest möglich ist.
Arbeitgeber dürfen verlangen, dass das ärztliche Attest durch ein amtsärztliches Zeugnis bestätigt wird; erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb von zwei Wochen, erlischt der Anspruch auf Freistellung.
COVID‑19‑Risikogruppen‑Atteste, die vor dem 3. Dezember 2021 ausgestellt wurden, verlieren am 14. Dezember 2021 ihre Gültigkeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.