Anpassung der Sozialversicherungsgesetze und Einführung eines COVID‑19‑Risiko‑Attests
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert vier Sozialversicherungsgesetze, um veraltete Verweise auf das alte Lehrergesetz zu aktualisieren und ein neues COVID‑19‑Risiko‑Attest einzuführen, das die Freistellung von Arbeitskräften regelt.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Bezeichnungen des alten Landesvertragslehrergesetzes werden durch die neuen Begriffe LVG und LLVG ersetzt, um die Gesetzestexte an die aktuelle Lehrpersonengesetzgebung anzupassen.
Ein neues COVID‑19‑Risiko‑Attest wird eingeführt; Ärzt*innen können attestieren, ob eine Person zur Risikogruppe gehört, ohne Diagnosen zu nennen.
Das Datum für die Gültigkeit von Attesten wird vom 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 verschoben.
Der Bundesminister für Arbeit kann per Verordnung bis zum 30. Juni 2022 Zeiträume festlegen, in denen Beschäftigte freigestellt werden können.
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz und Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz und Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
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