Verschiebung des COVID‑19‑Informationsschreibens und flexible Altersgrenze im ASVG
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag verschiebt den Stichtag für ein Informationsschreiben über COVID‑19‑Impfungen vom 1. November 2021 auf den 22. November 2021 und lässt die Altersgrenze flexibel vom Bundesminister festlegen.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Abänderung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Dachverband muss bis zum 22. November 2021 alle noch nicht geimpften Versicherten und deren Angehörige über das COVID‑19‑Risiko und die kostenlose Impfung informieren.
In § 750 Abs. 2 wird der Verweis von „Abs. 1“ auf „Abs. 1 und Abs. 1a“ geändert, um die neue, vom Minister festzulegende Altersgrenze zu berücksichtigen.
Die bisher festgelegte Altersgrenze wird aufgehoben; künftig legt der Bundesminister die Zielgruppe für das Informationsschreiben fest.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.