Ergänzung des COVID‑19‑Armutsgesetzes: Zusätzliche Mittel für soziale Projekte, Haushaltszuschüsse und studentische Unterstützung
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das COVID‑19‑Armutsgesetz um zusätzliche Finanzmittel: 10 Millionen Euro für soziale Projekte und 22 Millionen Euro für einmalige Zahlungen von 150 Euro an Haushalte mit Sozialhilfe‑ oder Mindestsicherungsbezug. Studierende erhalten ebenfalls einen automatischen Zuschuss von 150 Euro.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Abänderung
Gesundheit
Sozialpolitik
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Zusätzliche 10 Millionen Euro werden für Projekte bereitgestellt, die Kinder und Jugendliche unterstützen, Obdachlosigkeit verhindern und die Versorgungssicherheit stärken.
Einmalig erhalten Haushalte mit Sozialhilfe‑ oder Mindestsicherungsbezug 150 Euro pro Haushalt aus einem zusätzlichen Budget von 22 Millionen Euro, um steigende Lebenshaltungskosten, vor allem Heizkosten, zu mildern.
Studierende, die bereits Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium erhalten, bekommen zusätzlich 150 Euro, ohne dass sie einen separaten Antrag stellen müssen.
Die Umsetzung des Gesetzes liegt beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; die studentische Komponente wird vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung durchgeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.